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Förderung des Wohneigentums: Unter dem Strich nur wenig wert

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Um die Misere auf dem Wohnungsmarkt zu beheben, hat die Ampelregierung zahlreiche Förderprogramme aufgelegt. Doch wem kommen diese eigentlich zugute? Die Förderung des selbst genutzten Wohneigentums jedenfalls ist mehr Schein als Sein, wie eine neue Studie von empirica belegt.

Zu Beginn ihrer Amtszeit hatte die nun scheidende Bundesregierung versprochen, auch die Wohneigentumsbildung zu stärken – und nicht nur den Mietwohnungsneubau anzukurbeln. Jetzt ist Zeit, Bilanz zu ziehen: Mangelnde Aktivität kann man der Ampelkoalition tatsächlich nicht vorwerfen, immerhin hat das Bauministerium einige Förderprogramme aufgelegt, die auch angehenden Selbstnutzern zugutekommen.

Doch was sind diese Förderprogramme wirklich wert und inwieweit lassen sie sich mit dem Baukindergeld vergleichen, das insgesamt fast 430.000 Familien in die eigenen vier Wände verholfen hat? Dieser Frage hat sich das Berliner Forschungsinstitut empirica im Auftrag der Landesbausparkassen angenommen. Methodisch basiert die Untersuchung von empirica auf der Ermittlung von Förderbarwerten pro geförderte Wohnung (siehe Erläuterungen unten), durch die unter anderem die unterschiedliche zeitliche Verteilung der Auszahlung von Förderprogrammen nivelliert werden kann. Auf diese Weise kann die aktuelle Selbstnutzer-Förderung in Form von Zinsvergünstigungen sowohl dem Zuschuss Baukindergeld gegenübergestellt werden als auch der steuerlichen Förderung, die Vermieter erhalten.


So wird selbst genutztes Wohneigentum derzeit vom Bund gefördert

Angehende selbstnutzende Wohneigentümer werden vom Bund derzeit ausschließlich über zinsvergünstigte Kredite der Förderbank KfW unterstützt. Wer sie in Anspruch nehmen will, muss sich einen Überblick über ein kleinteiliges Angebot an Förderprogrammen verschaffen.

1. Wohneigentum für Familien – Neubau (WEF): Familien, die neu bauen wollen, damit erstmals Wohneigentum erwerben und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten (90.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen mit einem Kind, 10.000 Euro für jedes weitere), können seit Juni 2023 stark zinsvergünstigte Kredite von maximal 170.000 bis 270.000 Euro bekommen. Der Neubau muss dafür mindestens den Effizienzhausstandard (EH) 40 sowie bestimmte Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus des Gebäudes erfüllen. Der möglich Kreditbetrag steigt mit der Kinderzahl, und wenn zusätzlich eine Zertifizierung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) in den Abstufungen Plus oder Premium vorliegt.

2. Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (Jung kauft Alt): Seit September 2024 können Familien innerhalb derselben Einkommensgrenzen, die für das Programm WEF gelten, auch einen Förderkredit für den Kauf einer älteren Immobilie mit einem Energieausweis der schlechtesten Klassen F, G und H bekommen. Voraussetzung: Das neue Heim wird binnen 4,5 Jahren energetisch so auf Vordermann gebracht, dass es den Standard „EH 70 Erneuerbare Energien“ erfüllt, der in etwa einem Energieausweis Stufe B entspricht. Außerdem muss eine Heizung eingebaut werden, die den Wärmebedarf des Gebäudes zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien deckt. Seit kurzem ist auch eine Sanierung auf den Standard „EH Denkmal Erneuerbare Energien“ förderfähig. Der Kredithöchstbetrag liegt je nach Kinderzahl zwischen 100.000 und 150.000 Euro.

3. Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN): Beide Programme können für selbst genutztes und für vermietetes Eigentum genutzt werden und sind ebenfalls an übergesetzliche energetische Anforderungen geknüpft. Für KFN muss derselbe Standard wie für das Programm WEF erreicht werden (EH 40 und zusätzliche Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen, optional ergänzend eine QNG-Zertifizierung), es ist seit März 2023 erhältlich. Für KNN muss „nur“ der gesetzliche Neubaustandard EH 55 erreicht werden, aber es werden zusätzliche Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen, Obergrenzen für die Gebäudekosten im Lebenszyklus sowie an die regenerative Wärmeerzeugung und die Bauweise gestellt. KNN steht erst seit Oktober 2024 zur Verfügung. Beim Programm KFN liegen die Höchstbeträge für die nur leicht zinsvergünstigten Kredite bei 100.000 bzw. 150.000 Euro. Die Zinsvergünstigung für KNN fällt höher aus, der maximale Kreditbetrag beläuft sich ebenfalls auf 100.000 bzw. 150.000 Euro, wenn ein höherer Standard erreicht wird.

4. KfW-Wohneigentumsprogramm: Die KfW finanziert schon seit vielen Jahr den Neubau oder den Kauf von Bestandsimmobilien mit. Die Zinsen für diesen klassischen KfW-Kredit liegen allerdings kaum unter den Marktzinsen, manchmal sogar darüber. Der Höchstbetrag für diesen Kredit liegt bei 100.000 Euro, er kann zusätzlich zu den anderen Förderprogrammen gewährt werden und stellt als einziger keine energetischen Zusatzanforderungen.

Alle neuen Förderprogramme haben eins gemein: Die Mehrkosten für die Auflagen zur Energieeffizienz übersteigen den Barwert der Förderung.

Gemäß den Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE) in Kiel belaufen sich die Kosten für eine Sanierung einer älteren Immobilie auf den Standard EH 70 auf 45.000 bis 100.000 Euro, die Mehrkosten für den Standard EH 40 gegenüber EH 55 betragen im Neubau 20.000 bis 30.000 Euro, jeweils bei 100 Quadratmetern Wohnfläche. Für die QNG-Zertifizierung kommen noch einmal 5.000 bis 10.000 Euro dazu. Das ist jeweils mehr als die einfachen Barwerte der Förderung. Diese betragen rund 6.000 Euro beim Programm KFN, gut 12.000 Euro bei KNN und etwas mehr als 16.000 Euro bei „Jung kauft Alt“, jeweils für Kredite von 100.000 Euro, sowie in der Spitze gut 27.000 Euro beim Programm WEF für einen Kredit von 170.000 Euro.

Bereinigt man diese einfachen Barwerte der aktuellen Förderprogramme, die die Ampelregierung aufgelegt hat, um die anfallenden Zusatzkosten, bleiben ziemlich genau null Euro Barwert übrig. Diese Förderprogramme helfen also keinem einzigen Haushalt bei der Wohneigentumsbildung, der es nicht auch ohne die Programme schaffen würde. Stattdessen gleicht die Förderung einen Teil der Zusatzkosten für den höheren energetischen Standard aus.

Kaum besser schneiden die Kredite aus dem klassischen KfW-Wohneigentumsprogramm ab. Dank ihrer geringfügigen Zinsvergünstigung ergibt sich hier ein einfacher Förderbarwert von 100 Euro, der immerhin nicht durch Zusatzanforderungen aufgezehrt wird.


So fällt der Vergleich mit dem Baukindergeld aus

Um die Qualität der heutigen Förderung besser einordnen zu können, darf ein Vergleich mit dem erfolgreichen Baukindergeld nicht fehlen. Schon die Gegenüberstellung der nackten Fallzahlen spricht eine klare Sprache (Grafik).

Während das Baukindergeld jahresdurchschnittlich von etwas mehr als 131.000 Familien in Anspruch genommen wurde – von rund 87.500 für den Erwerb einer bestehenden Immobilie und von knapp 44.000 für ein Bauvorhaben –, wurden die Programme „Wohneigentum für Familien – Neubau“ und „Jung kauft Alt“ 2024 gerade einmal von gut 5.000 Familien abgerufen.

Der Vergleich der wichtigsten Förderkennziffern für das Baukindergeld und alle aktuellen Programme zeigt: Die Förderung des selbst genutzten Wohneigentums ist ein Scheinriese (Grafik). 6,9 Milliarden Euro an Volumen insgesamt vergebener Kredite im Jahr 2024 stellen das Baukindergeld mit seinem durchschnittlichen jährlichen Fördervolumen von 2,8 Milliarden noch klar in den Schatten. Doch schon der mit den Fallzahlen gewichtete einfache Förderbarwert der Zinsvergünstigungen liegt nur bei 2.900 Euro gegenüber 18.600 Euro beim Baukindergeld. Er wird stark gedrückt durch die vergleichsweise starke Nutzung des KfW-Wohneigentumsprogramms. Der bereinigte Förderbarwert schließlich schrumpft auf rund 100 Euro und damit auf die Größe eines Zwergs. An das Baukindergeld waren dagegen keine kostenträchtigen Auflagen gekoppelt, die eine Bereinigung erfordern würden – es bleibt bei 18.600 Euro.


So wird eine neue vermietete Wohnung derzeit gefördert

Vermieteter Wohnraum wird vor allem steuerlich über erhöhte Abschreibungen für Abnutzung (AfA) gefördert. Sofern Abschreibungen vom zu versteuernden Einkommen über den von der ARGE als fairen Verschleiß berechneten Satz von knapp 2,8 Prozent pro Jahr hinausgehen, bewirken sie für die Investoren in der Anfangsphase der Investition eine zusätzliche Steuerersparnis, stellen also im Barwert eine Förderung dar, die die Rendite der Investition verbessert. Derzeit existieren vier AfA-Arten, die teils als Förderung wirken, teils aber auch nicht:

1. Lineare Normal-AfA: Alle seit Januar 2023 fertig gestellten Mietwohnungsneubauten können mit 3 Prozent pro Jahr abgeschrieben werden. Das ist etwas mehr als der zu kalkulierende Verschleiß, enthält also eine kleine Subventionskomponente.

2. Degressive Normal-AfA: Neubauten mit Datum des Baubeginns zwischen Oktober 2023 und September 2029 können statt linear auch degressiv mit 5 Prozent vom jeweils verbleibenden Restwert abgeschrieben werden.

3. Sonder-AfA: Neubauten mit Datum des Bauantrags oder des Kaufvertrags zwischen August 2018 und Oktober 2029 können zusätzlich zu einer der beiden normalen AfAs über vier Jahre mit einer Sonder-AfA von linear jeweils 5 Prozent abgeschrieben werden, wenn sie den Effizienzhausstand EH 40 erfüllen, mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen (QNG) zertifiziert werden und die Obergrenze von 5.200 Euro/qm für die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht überschreiten. Die Bemessungsgrundlage für diese Sonder-AfA beträgt maximal 4.000 Euro/qm.

4. Sofortabschreibungen von Erhaltungsaufwand: Erhaltungsaufwendungen für bestehende Gebäude können entweder sofort (bis zu 4.000 Euro) oder verteilt auf zwei bis fünf Jahre abgeschrieben werden.

Für diese Abschreibungsmöglichkeiten ergeben sich – gerechnet über 10 Jahre für ein Objekt mit abschreibungsfähigen Kosten von 400.000 Euro und einem mittleren Einkommensteuersatz des Investors von 40 Prozent – folgende gerundeten Barwerte: Die lineare AfA schlägt mit etwa 3.000 Euro zu Buche, und die degressive AfA ist rund 18.000 Euro wert.

Für die Sonder-AfA kommen noch einmal 31.000 Euro einfacher Förderbarwert zur linearen AfA beziehungsweise 24.000 Euro zur degressiven AfA dazu. Doch hier tritt das bereits bekannte Phänomen ein: Diese Beträge decken nicht die Mehrkosten, die durch die zusätzlichen energetischen Anforderungen entstehen. Deshalb darf die Sonder-AfA dem Mietwohnungsbau nicht als Förderung angerechnet werden.

Die Sofortabschreibung eines angenommen Erhaltungsaufwands von 40.000 Euro über zwei Jahre dagegen bringt noch mal einen Förderbarwert von rund 12.000 Euro mit sich.

Unter dem Strich diskriminiert der Bund den Erwerb einer selbst genutzten Immobilie gegenüber der Investition in den Neubau einer vermieteten Wohnung um 18.000 bis 30.000 Euro (Tabelle).

Das Ausmaß der Diskriminierung ist also ohnehin hoch – und es steigt, umso mehr Baukosten und Erhaltungsaufwand Investoren geltend machen.
Glück haben derzeit nur Ersterwerber von selbst genutztem Wohneigentum in Hessen, denn sie erhalten mit der Landesförderung „Hessengeld“ einen Zuschuss von 10.000 Euro pro Käufer und weiteren 5.000 Euro pro Kind als bedingungslose (Teil-)Kompensation für die Grunderwerbsteuer. Im empirischen Mittel lag der Förderbarwert des Hessengelds bei knapp 14.000 Euro.


Warum das selbst genutzte Wohneigentum gleichberechtigt gefördert werden sollte

Derzeit leben gut 40 Prozent der Haushalte in Deutschland in einer selbst genutzten Immobilie und noch viel mehr träumen davon. Es ist zwar nicht Aufgabe des Staates, so viele Menschen wie möglich in Wohneigentum zu bringen – sehr wohl aber zumindest diskriminierungsfreie, wenn nicht sogar günstige Rahmenbedingungen für jene zu schaffen, die sich dies wünschen. Dafür, angehenden Selbstnutzern eine gleichwertige Förderung wie vermieteten Immobilien zukommen zulassen, gibt es viele gute Argumente. Was ganz sicher ist: Der Erwerb von Wohneigentum sollte nicht auch noch blockiert werden.

Wohneigentumsförderung ist Familienpolitik. Familien haben geringere Einkommenspotenziale, weil sie ihr Arbeitsangebot oftmals wegen eingeschränkter Betreuungsmöglichkeiten reduzieren müssen. Zugleich haben sie wegen der Kinder höhere Ausgaben. Familien benötigen mehr Wohnfläche, aber familiengeeigneter Wohnraum ist hierzulande besonders knapp und wird selten zur Miete angeboten. Deshalb brauchen besonders Familien Unterstützung bei der Wohneigentumsbildung.

Wohneigentumsförderung ist Vermögenspolitik. Dass selbst nutzende Wohneigentümer eine immensen Vermögensvorteil gegenüber Mietern derselben Einkommens- und Altersklasse haben, wurde mehrfach empirisch nachgewiesen. Dies ist nicht in erster Linie Resultat von Wertsteigerungen, sondern Ergebnis der erhöhten Spardisziplin. Wer Wohneigentum für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen fördert, trägt zum Abbau von Vermögensungleichheit bei.

Wohneigentumsförderung ist Wohnungspolitik. Jede neu gebaute Immobilie zur Selbstnutzung trägt genauso zur Wohnraumversorgung bei wie eine, die vermietet werden soll. Aber auch der Kauf einer bestehenden Immobilie löst eine Umzugskette aus, an deren Ende meist eine kleinere Mietwohnung für jüngere, einkommensschwächere Haushalte auf den Markt kommt. Angesichts der aktuellen Knappheit auf dem Wohnungsmarkt wird die Miete dieser Wohnung sicher steigen – aber sie ist damit immer noch weit, weit günstiger als eine Wohnung in einem Neubau.

Wohneigentumsförderung ist Kompensation. Oft übersehen, aber nicht zu negieren – die Förderung des Mietwohnungsbaus hemmt die Wohneigentumsbildung ganz direkt. Denn eine Förderung hat immer auch Preiseffekte. Wird der Mietwohnungsbau über Subventionen angekurbelt, steigen die Baupreise und die Baulandpreise. Beides trifft auch die derzeit quasi ungeförderten angehenden Selbstnutzer. Hinzu kommt noch: Wird das Wohnen zur Miete durch die Förderung günstiger, schmälert dies die Vorteilhaftigkeit des Erwerbs zur Selbstnutzung. Die Motivation zur Wohneigentumsbildung sinkt, und es gibt weniger Ersterwerber. Weil weniger Umzugsketten entstehen, verstopft der Mietwohnungsmarkt noch stärker.


Was die nächste Bundesregierung tun sollte

Die Frage, was die Politik angesichts des festgestellten Missverhältnisses am besten tun sollte, ist im Prinzip einfach zu beantworten: Es sollte wieder eine Förderung des Erwerbs von Wohneigentum im Geist des Baukindergelds geben, die mindestens Familien zugutekommt und nicht eigentlich ein ganz anderes Ziel wie die energetische Verbesserung des Gebäudebestands verfolgt. Der Förderbarwert dieser Eigentumsförderung sollte sich fairerweise auf mindestens 18.000 Euro belaufen, um die Förderung des vermieteten Wohnraums auszugleichen.

Eine solche Förderung ist jedoch in keinem Wahlprogramm einer Partei vorgesehen, die eine realistische Chance auf Einzug in den Bundestag und womöglich Regierungsbeteiligung hat. Was stattdessen häufiger vorgeschlagen wird, ist aber genauso richtig: eine Ermäßigung der Grunderwerbsteuer. Wie viel dies wert sein kann, zeigt das Hessengeld. Gesucht sind somit Modelle, die den Bundesländern den Verzicht auf die Steuereinnahmen aus der Grunderwerbsteuer erleichtern würden.

Was die neue Bundesregierung dagegen auf keinen Fall ins Auge fassen sollte, ist eine analoge steuerliche Förderung für selbst genutztes Eigentum. Denn durch die progressive Einkommensbesteuerung würden davon besonders jene profitieren, die es am wenigsten nötig hätten – und dies umso stärker, je größere und luxuriösere Immobilien sie erwerben. Umgekehrt würde die eigentliche Zielgruppe der Förderung verfehlt – Schwellenhaushalte, die gerade so eben am Sprung über die Eigenkapitalhürde scheitern –, weil sie in der Regel allenfalls über ein mittleres zu versteuerndes Einkommen verfügt. Steuersystematisch droht am Ende des Lieds auch noch die Besteuerung der ersparten Miete, weil steuerliche Abzugsmöglichkeiten in der Regel nur dort vorgesehen sind, wo auch Erträge entstehen und besteuert werden. Und das will nun wirklich niemand.


Der Barwert der Förderung – Annahmen

Bei der Berechnung eines Förderbarwerts wird der kumulierte Wert einer über 10 beziehungsweise 20 Jahre ausgezahlten oder eingeräumten Förderung auf den heutigen Zeitpunkt heruntergerechnet. So werden ganz unterschiedlich ausgestaltete Förderungen vergleichbar. Dafür muss eine Reihe von Annahmen getroffen werden:

  • Für die vorliegenden Berechnungen wurde ein Diskontierungssatz von 3 Prozent verwendet.
  • Alle Berechnungen beziehen sich auf den Stand von Dezember 2024, dies gilt sowohl für die Zinskonditionen der KfW als auch für die zum Vergleich herangezogenen Marktzinssätze für Immobilienkredite von 3,30 Prozent für 10 Jahre Zinsbindung und 3,50 Prozent für 20 Jahre Zinsbindung.
  • Die Förderbarwerte der Wohneigentumsförderung beziehen sich auf eine Familie mit zwei Kindern.
  • Als fairer linearer AfA-Satz ohne Subventionswirkung wurden 2,78 Prozent angesetzt, wie von der Kieler Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE) ermittelt.
  • Die Förderwirkung der Abschreibungsmöglichkeiten wurde für einen Einkommensteuersatz von 40 Prozent und eine Wohnung mit Baukosten von 400.000 Euro sowie Erhaltungsaufwand von 40.000 Euro berechnet. Höhere Baukosten führen zu proportional höheren Förderbarwerten (außer Sonder-AfA). Höhere oder niedrigere Steuersätze verändern den Barwert ebenfalls proportional.

Aktuelles bei Vehmeyer

Ausbildung 2024

Pünktlich zum 01.08.2024 begrüßen Geschäftsführer Michael Book (1.v.l.) und Carl-Wilhelm Vehmeyer (1.v.r.) unsere fünf neuen Azubis und einen Jahrespraktikanten, die in das Berufsleben starten.

Wir wünschen den Sechs einen guten Start und tolle und erfolgreiche Ausbildungsjahre bei der Firma E.A. Vehmeyer.

Tennisturnier 2023

Am 01. Oktober fand ein Vehmeyer-Tennis-Turnier auf dem Gelände des TC Holte statt.
Organisiert wurde das Ganze von zwei Mitarbeitern aus unserem Fachhandel.

Am Ende konnten sich Patrick und Andreas im Finale mit 18:17 durchsetzen und den Pokal mit nach Hause nehmen.

Herzlichen Glückwunsch an das Gewinnerteam

Azubimesse

Am 23.09.2023 haben wir in der Stadthalle Haselünne an der Ausbildungsbörse teilgenommen. Es hat uns Spaß gemacht allen Interessierten unser Unternehmen vorzustellen.

Neben Kai, der in diesem Jahr seine Ausbildung begonnen hat, waren auch Michael und Saskia als ehemalige Azubis für euch auf der Messe.

Ausbildung 2023

Ab dem 01.08.2023 haben vier neue Auszubildende die Ausbildung bei uns begonnen. Auf dem Foto begrüßen Michael Book und Carl-Wilhelm Vehmeyer die in der Mitte stehenden Thorben, Caroline, Kai und Mathis.

Weihnachtszauber bei Vehmeyer

Am 09.12. fand bei uns ein kleiner Weihnachtsmarkt für unsere Profikunden statt, um uns für die gute Zusammenarbeit zu bedanken.

Waffeln, gebrannten Mandeln und Glühwein.. dazu der stimmungsvolle Gesang des Männerchores „Vinner Raddesänger“ und der Besuch des Nikolauses.

Bedanken möchten wir uns ganz herzlich bei allen Helfern und Dienstleistern, die zu diesem tollen Tag beigetragen haben! 

 

Ihr seid der Hammer!

Vielen herzlichen Dank für all die Spendenpakete, die wir dank eurer Hilfe an die helping hands übergeben durften.

Wir sind uns sicher, dass wir gemeinsam viele Augen zum Leuchten bringen werden, denn Kleines kann Großes bewirken .

 

Neue Auszubildende starten durch

Ab dem 01. August 2022 stärken Keven, Erik, Noah, Finn, Max und Laura (v.l., Sofia fehlte leider) von nun an das Vehmeyer-Team.
Wir freuen uns auf die Zeit mit euch!

Geschafft!

Unser Geschäftsführer Michael Book gratuliert unseren Auszubildenden Michelle, Eric und Daniel sowie unserem Dualen Studenten Andre zu ihren erfolgreich abgeschlossenen Prüfungen

Herzlichen Glückwunsch - wir sind sehr stolz auf euch!

Hast du auch Lust auf eine Ausbildung bei einem erfolgreichen, regionalen Unternehmen mit super Kollegenzusammenhalt? Auch 2023 suchen wir wieder Auszubildende.

Wildblumenwiese bei Vehmeyer

Werner Schäer – Bürgermeister der Stadt Haselünne und Verbandsvorsitzender Zweckverband Erholungsgebiet Hasetal, Karin Grever – Projektmanagement Zweckverband Erholungsgebiet Hasetal und Mathes Althoff – Klimaschutzmanager Stadt Haselünne schauten sich die Wildblumenwiese in ihrer blühenden Vielfalt vor Ort bei uns an. Wir stellen diese Fläche von ca. 1600m² dem ökologischen Projekt "Blühstreifen im Hasetal" zur Verfügung.

Wir bedanken uns beim Krippenhaus Lünni und der Kindertagesstätte Hasekids, die im Herbst 2021 die Aussaataktion zusammen mit uns durchgeführt haben.

Oberbürgermeister zu Besuch an unserem neuen Standort in Lingen

Nach monatelanger Umbauphase unseres neuen Standortes am Pöttkerdiek 11-13 in Lingen, haben wir uns sehr gefreut, den Oberbürgermeister Dieter Krone, Ortsbürgermeister Hermann Krone und Dietmar Lager bei uns begrüßen zu dürfen.
Nach einer Unternehmenspräsentation fand eine ausgiebige Standortbesichtigung statt.
Vielen Dank an die Herren für Ihren Besuch. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und fühlten uns von Anfang an herzlich Willkommen in der Stadt Lingen.

Mapei-Schulung in Lingen

Ganz unter dem Motto "Man(n) lernt nie aus" wurden heute an unserem Standort in Lingen einige unserer Fliesenleger- und Galabau-Kunden sowie Kollegen von unserem Lieferanten Mapei geschult.

Es gab viele Tipps und Tricks, die auch sofort angewendet werden konnten.

Wir bedanken uns bei allen Beteiligten und der Firma MAPEI GmbH Deutschland und freuen uns über die gewonnenen Kenntnisse.

Ausstellung Digital

In der letzten Woche wurde bei uns die Ausstellung Digital installiert und die Mitarbeiter geschult.

Du wählst bei uns vor Ort z. B. Fliesen, Laminat oder Türen aus und wir zeigen dir, wie das Ganze in einem Raum aussehen könnte.

Anfassen, auswählen, digital staunen.

Blumenwiese

Vor ein paar Tagen haben uns die Kinder der Kindertagesstätte Hase-Kids und des Krippenhauses Lünni besucht und auf unserer Freifläche an der Kreuzung Hülsener Weg / Meerstraße eine Blumenwiese ausgesät.
Für ein schnelles Wachstum wurde geklatscht und geschrien. Wir hoffen, dass es hilft.
Wir glauben, die Kinder hatten genauso viel Spaß wie unser Baumarktleiter Norbert Schnakenberg, der fleißig mitgeholfen hat.

Wir freuen uns schon sehr darauf, wenn die Wiese später kunterbunt blüht.

Neue Auszubildende starten durch

Am 02. August 2021 haben unsere neuen Auszubildenden und dualen Studenten durchgestartet. Tim und Carolin haben ihre Ausbildung begonnen, und für Jannis und Marius geht es ins duale Studium. Wir wünschen viel Erfolg und Spaß in den kommenden Jahren!


Haselünner SV zu Besuch bei Vehmeyer

Am Samstag führte die 1. Fussball-Mannschaft vom Haselünner SV einen Team-Tag durch. Eine Station fand bei uns statt. Passend zu "im Emsland die Nummer 1 im Holz" wurde um die Wette gesägt.


Neue Auszubildende starten durch

Am 03. August 2020 haben Daniel, Nils, Hendrik, Hannes und Lennart ihr Ausbildung bei uns gestartet. Ob Großhandel, Einzelhandel, Industrie, oder Industriemechaniker, alles dabei! Nach einer kurzen Begrüßungsrunde und einem Rundgang über das Gelande durften Jungs auch durchstarten. Wir wünschen viel Erfolg für den neuen Lebensabschnitt.



* Hallenfest bei Vehmeyer *

Am Wochenende fand unser Hallenfest statt.
Viele, viele Arbeitsstunden, die investiert wurden... Aber es hat sich gelohnt!

Dafür wurde eine alte Lagerhalle komplett ausgeräumt, mit Hackschnitzeln ausgelegt und anschließend liebevoll dekoriert.

Wir bedanken uns bei allen, die dabei waren und bei allen Mitarbeitern, die uns tatkräftig bei den Vorbereitungen unterstützt haben!


Weber Grillseminar bei Vehmeyer

Viele fleißige Hände zum Weber Grill Seminar mit Rudy Boehme, perfekt gegrillt und alle wieder dazugelernt!Neben besten Fleischgerichten wurden auch weitere Gerichte und Nachtisch auf dem Grill erstellt.


Neue Auszubildende starten durch

Am 01.08.2019 haben unsere neuen Auszubildenden Eric, Michelle und Marius nach einer kleinen Einführung ihre Arbeit aufgenommen.
Wir wünschen euch eine tolle Ausbildungszeit, jede Menge Erfahrungen sowie viel Erfolg!


Unternehmer - Schulung

Am 31. Januar begrüßten wir zahlreiche Unternehmer zu einer Schulung zum Thema Bauwerksabdichtung.

Die Firmen Hauf und Alujet stellten erfolgreich und interessant Ihre Produkte vor. Nach vielen Informationen hatten unsere Kunden noch die Möglichkeit bei einem Feierabendbier zu diskutieren und sich auszutauschen.

Ein erfolgreicher Tag.


Firmenfeier und Ehrungen

Unser Rohbau der neuen Lagerhalle wurde feierlich von den Kollegen eingeweiht. Bei gutem Essen und einem Spieleparcour flog die Zeit nur so dahin.

Diese Gelegenheit nutzten wir für erfreuliche Ehrungen der Jubilare. Gerade in der heutigen Zeit ist es nicht mehr selbstverständlich, dass die Mitarbeiter solche stolzen Zahlen erreichen. Auf diesem Wege nochmal besten Dank und weiterhin eine gute Zusammenarbeit.

Jubilare:

10 Jahre

Klaus Biniek und Manfred Fürstenberg

20 Jahre

Helge Gillerke und Sigrid Scholtens

25 Jahre

Ansgar Telkmann

30 Jahre

Bernd Landwehr und Andrea Timpe

35 Jahre

Ludger Cordes, Reinhard Grünloh und Wilhelm Heggemann


*** JUBILÄUM ***

Herzlichen Glückwunsch an
Michael Book und Michael Dröge zu 10 Jahren, sowie Manfred Harkenbusch, Christoph Bohmann und Norbert Schnakenberg zu 25 Jahren!
Wir sind stolz und froh, Euch dabei zu haben!