Aktuelles

Beim Bauen an die Nachbarn denken

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Die Menschen zieht es weiter in die Stadt, obwohl der Platz dort begrenzt ist. Also müssen sie näher zusammenrücken, doch das birgt Konfliktpotenzial. Denn wo jede Baulücke gefüllt und Grundstücke bis zur äußersten Grenze bebaut werden, sind die Nachbarn schnell gestört. Um teure und lästige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, rät Rechtsanwältin Dr. Petra Sterner, Mitglied im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Baurecht, privaten Bauherren im Vorfeld zu einer nachbarrechtlichen Vereinbarung. Sie erklärt, in welchen Situationen sie angebracht und worauf zu achten ist.

„Grundsätzlich darf jeder Grundstückseigentümer mit seinem Grundstück so verfahren, wie er möchte“, sagt die Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und verweist auf § 903 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eingeschränkt wird dieses Recht jedoch durch die Gesetze und Rechte Dritter. Bei privatbaulichen Angelegenheiten ist das in der Regel der Nachbar. „Eines der häufigsten Probleme verursachen die sogenannten Abstandsflächen, also jene Freiflächen zwischen zwei Gebäuden, die für Belüftung, Belichtung und Besonnung des jeweiligen Grundstücks erhalten bleiben müssen“, erklärt Sterner. Wenn die Bauweise städteplanerisch jedoch geschlossen sein soll, entfallen diese Freiflächen. In allen anderen Fällen gilt es zu berücksichtigen, dass jedes Gebäude, gebunden an seine Architektur, eine Abstandsfläche „wirft“. Will der Neuhaus-Bauer das Grundstück möglichst gut ausnutzen, kommt es manchmal dazu, dass die Abstandsflächen des Gebäudes auf das Nachbargrundstück fallen. Das ist nur möglich, wenn der Nachbar zustimmt. Dies sollte immer schriftlich geschehen, in Form einer nachbarrechtlichen Vereinbarung. Diese dient dazu, die gegenseitigen Interessen zu fixieren und sorgt dafür, dass diese eingehalten werden müssen. Im Regelfall wird dadurch der Gerichtsweg samt Kosten- und Zeitaufwand vermieden.

Der Platzmangel in den Städten führt zu mehr Tiefgaragen und Keller-Bauten. Da das bestehende Nachbargebäude oftmals beides nicht besitzt, liegt die Bodenplatte des Neubaus möglicherweise deutlich tiefer als das Fundament des älteren Nachbarhauses. Bei nun stattfindenden Eingriffen ins Erdreich kommt es zwangsläufig zu Bewegungen im Baugrund, wodurch die Substanz des Nachbarhauses gefährdet werden kann. Um dies zu verhindern werden häufig sogenannte „Unterfangungen“ des Nachbarfundaments geplant, bei denen meist im Hochdruckinjektionsverfahren (HDI) Zement unter die Fundamente gebracht wird. Damit dringt der Bauherr in das Eigentum des Nachbarn ein. Dem muss der Nachbar zustimmen (oder dulden), was ebenfalls am besten in einer nachbarrechtlichen Vereinbarung geschieht.

Inwieweit der Nachbar zur Duldung der Unterfangung verpflichtet ist, hängt vom Einzelfall und der Gesetzeslage im jeweiligen Bundesland ab. In Berlin ist dieses Thema beispielsweise in § 6 bzw. § 16 des Nachbarrechtsgesetzes geregelt. Dort ist die Gestattung der Unterfangung dann vorgesehen, wenn der Anbau an die Nachbarwand (die Wand, an die beide Nachbarn anbauen können) oder die Herstellung einer neuen Grenzwand (die neue Wand steht an der Grundstücksgrenze, so wie die Wand des Nachbargebäudes auch) eine tiefere Gründung der Wand voraussetzt und die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst keine Alternative zulassen bzw. diese nur mit unzumutbar hohen Kosten verbunden wäre.

„Weitere Voraussetzungen für eine Gestattung sind, wenn durch die Unterfangung nur geringfügige Beeinträchtigungen des Nachbarhauses zu befürchten sind und der Neubau öffentlich-rechtlich zulässig ist“, klärt Sterner auf. Kommt es jedoch zu keiner Einigung zwischen Bauherr und Nachbarn, weil dieser zum Beispiel eine Entschädigung fordert und der Bauherr trotzdem mit den Unterfangungsarbeiten beginnt, kann es zu einem Baustopp kommen, wenn der Nachbar eine einstweilige Verfügung beantragt. Das kann den Bauherrn wiederum viel Zeit und Geld kosten, weshalb Sterner auch hier zu einer nachbarrechtlichen Vereinbarung im Vorfeld des Baus rät.

Doch auch wenn diese Fragen geklärt sind, lauern beim eigentlichen Bau weitere Probleme. Beispielsweise darf der Kran grundsätzlich nicht über das Nachbargrundstück geschwenkt werden, da auch der Luftraum in das Eigentum des Grundstückeigentümers (§ 905 BGB) fällt. „Eine Ausnahme gilt hier, wenn die Baustelle nicht ohne überschwenkenden Kranarm zu bearbeiten ist. Dann hat der Bauherr einen Duldungsanspruch gegenüber dem Nachbarn auf die vorübergehende Nutzung“, sagt die Baurechts-Expertin. Dem voraus geht dann aber so manches Mal ein – oder mehrere – einstweilige Verfügungsverfahren durch oder gegen den Nachbarn. Um die zu vermeiden, empfiehlt Sterner dem Bauherrn auch hier, sich vorher mit dem Nachbarn in Form einer nachbarrechtlichen Vereinbarung zu einigen


Aktuelles bei Vehmeyer

Ausbildung 2024

Pünktlich zum 01.08.2024 begrüßen Geschäftsführer Michael Book (1.v.l.) und Carl-Wilhelm Vehmeyer (1.v.r.) unsere fünf neuen Azubis und einen Jahrespraktikanten, die in das Berufsleben starten.

Wir wünschen den Sechs einen guten Start und tolle und erfolgreiche Ausbildungsjahre bei der Firma E.A. Vehmeyer.

Tennisturnier 2023

Am 01. Oktober fand ein Vehmeyer-Tennis-Turnier auf dem Gelände des TC Holte statt.
Organisiert wurde das Ganze von zwei Mitarbeitern aus unserem Fachhandel.

Am Ende konnten sich Patrick und Andreas im Finale mit 18:17 durchsetzen und den Pokal mit nach Hause nehmen.

Herzlichen Glückwunsch an das Gewinnerteam

Azubimesse

Am 23.09.2023 haben wir in der Stadthalle Haselünne an der Ausbildungsbörse teilgenommen. Es hat uns Spaß gemacht allen Interessierten unser Unternehmen vorzustellen.

Neben Kai, der in diesem Jahr seine Ausbildung begonnen hat, waren auch Michael und Saskia als ehemalige Azubis für euch auf der Messe.

Ausbildung 2023

Ab dem 01.08.2023 haben vier neue Auszubildende die Ausbildung bei uns begonnen. Auf dem Foto begrüßen Michael Book und Carl-Wilhelm Vehmeyer die in der Mitte stehenden Thorben, Caroline, Kai und Mathis.

Weihnachtszauber bei Vehmeyer

Am 09.12. fand bei uns ein kleiner Weihnachtsmarkt für unsere Profikunden statt, um uns für die gute Zusammenarbeit zu bedanken.

Waffeln, gebrannten Mandeln und Glühwein.. dazu der stimmungsvolle Gesang des Männerchores „Vinner Raddesänger“ und der Besuch des Nikolauses.

Bedanken möchten wir uns ganz herzlich bei allen Helfern und Dienstleistern, die zu diesem tollen Tag beigetragen haben! 

 

Ihr seid der Hammer!

Vielen herzlichen Dank für all die Spendenpakete, die wir dank eurer Hilfe an die helping hands übergeben durften.

Wir sind uns sicher, dass wir gemeinsam viele Augen zum Leuchten bringen werden, denn Kleines kann Großes bewirken .

 

Neue Auszubildende starten durch

Ab dem 01. August 2022 stärken Keven, Erik, Noah, Finn, Max und Laura (v.l., Sofia fehlte leider) von nun an das Vehmeyer-Team.
Wir freuen uns auf die Zeit mit euch!

Geschafft!

Unser Geschäftsführer Michael Book gratuliert unseren Auszubildenden Michelle, Eric und Daniel sowie unserem Dualen Studenten Andre zu ihren erfolgreich abgeschlossenen Prüfungen

Herzlichen Glückwunsch - wir sind sehr stolz auf euch!

Hast du auch Lust auf eine Ausbildung bei einem erfolgreichen, regionalen Unternehmen mit super Kollegenzusammenhalt? Auch 2023 suchen wir wieder Auszubildende.

Wildblumenwiese bei Vehmeyer

Werner Schäer – Bürgermeister der Stadt Haselünne und Verbandsvorsitzender Zweckverband Erholungsgebiet Hasetal, Karin Grever – Projektmanagement Zweckverband Erholungsgebiet Hasetal und Mathes Althoff – Klimaschutzmanager Stadt Haselünne schauten sich die Wildblumenwiese in ihrer blühenden Vielfalt vor Ort bei uns an. Wir stellen diese Fläche von ca. 1600m² dem ökologischen Projekt "Blühstreifen im Hasetal" zur Verfügung.

Wir bedanken uns beim Krippenhaus Lünni und der Kindertagesstätte Hasekids, die im Herbst 2021 die Aussaataktion zusammen mit uns durchgeführt haben.

Oberbürgermeister zu Besuch an unserem neuen Standort in Lingen

Nach monatelanger Umbauphase unseres neuen Standortes am Pöttkerdiek 11-13 in Lingen, haben wir uns sehr gefreut, den Oberbürgermeister Dieter Krone, Ortsbürgermeister Hermann Krone und Dietmar Lager bei uns begrüßen zu dürfen.
Nach einer Unternehmenspräsentation fand eine ausgiebige Standortbesichtigung statt.
Vielen Dank an die Herren für Ihren Besuch. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und fühlten uns von Anfang an herzlich Willkommen in der Stadt Lingen.

Mapei-Schulung in Lingen

Ganz unter dem Motto "Man(n) lernt nie aus" wurden heute an unserem Standort in Lingen einige unserer Fliesenleger- und Galabau-Kunden sowie Kollegen von unserem Lieferanten Mapei geschult.

Es gab viele Tipps und Tricks, die auch sofort angewendet werden konnten.

Wir bedanken uns bei allen Beteiligten und der Firma MAPEI GmbH Deutschland und freuen uns über die gewonnenen Kenntnisse.

Ausstellung Digital

In der letzten Woche wurde bei uns die Ausstellung Digital installiert und die Mitarbeiter geschult.

Du wählst bei uns vor Ort z. B. Fliesen, Laminat oder Türen aus und wir zeigen dir, wie das Ganze in einem Raum aussehen könnte.

Anfassen, auswählen, digital staunen.

Blumenwiese

Vor ein paar Tagen haben uns die Kinder der Kindertagesstätte Hase-Kids und des Krippenhauses Lünni besucht und auf unserer Freifläche an der Kreuzung Hülsener Weg / Meerstraße eine Blumenwiese ausgesät.
Für ein schnelles Wachstum wurde geklatscht und geschrien. Wir hoffen, dass es hilft.
Wir glauben, die Kinder hatten genauso viel Spaß wie unser Baumarktleiter Norbert Schnakenberg, der fleißig mitgeholfen hat.

Wir freuen uns schon sehr darauf, wenn die Wiese später kunterbunt blüht.

Neue Auszubildende starten durch

Am 02. August 2021 haben unsere neuen Auszubildenden und dualen Studenten durchgestartet. Tim und Carolin haben ihre Ausbildung begonnen, und für Jannis und Marius geht es ins duale Studium. Wir wünschen viel Erfolg und Spaß in den kommenden Jahren!


Haselünner SV zu Besuch bei Vehmeyer

Am Samstag führte die 1. Fussball-Mannschaft vom Haselünner SV einen Team-Tag durch. Eine Station fand bei uns statt. Passend zu "im Emsland die Nummer 1 im Holz" wurde um die Wette gesägt.


Neue Auszubildende starten durch

Am 03. August 2020 haben Daniel, Nils, Hendrik, Hannes und Lennart ihr Ausbildung bei uns gestartet. Ob Großhandel, Einzelhandel, Industrie, oder Industriemechaniker, alles dabei! Nach einer kurzen Begrüßungsrunde und einem Rundgang über das Gelande durften Jungs auch durchstarten. Wir wünschen viel Erfolg für den neuen Lebensabschnitt.



* Hallenfest bei Vehmeyer *

Am Wochenende fand unser Hallenfest statt.
Viele, viele Arbeitsstunden, die investiert wurden... Aber es hat sich gelohnt!

Dafür wurde eine alte Lagerhalle komplett ausgeräumt, mit Hackschnitzeln ausgelegt und anschließend liebevoll dekoriert.

Wir bedanken uns bei allen, die dabei waren und bei allen Mitarbeitern, die uns tatkräftig bei den Vorbereitungen unterstützt haben!


Weber Grillseminar bei Vehmeyer

Viele fleißige Hände zum Weber Grill Seminar mit Rudy Boehme, perfekt gegrillt und alle wieder dazugelernt!Neben besten Fleischgerichten wurden auch weitere Gerichte und Nachtisch auf dem Grill erstellt.


Neue Auszubildende starten durch

Am 01.08.2019 haben unsere neuen Auszubildenden Eric, Michelle und Marius nach einer kleinen Einführung ihre Arbeit aufgenommen.
Wir wünschen euch eine tolle Ausbildungszeit, jede Menge Erfahrungen sowie viel Erfolg!


Unternehmer - Schulung

Am 31. Januar begrüßten wir zahlreiche Unternehmer zu einer Schulung zum Thema Bauwerksabdichtung.

Die Firmen Hauf und Alujet stellten erfolgreich und interessant Ihre Produkte vor. Nach vielen Informationen hatten unsere Kunden noch die Möglichkeit bei einem Feierabendbier zu diskutieren und sich auszutauschen.

Ein erfolgreicher Tag.


Firmenfeier und Ehrungen

Unser Rohbau der neuen Lagerhalle wurde feierlich von den Kollegen eingeweiht. Bei gutem Essen und einem Spieleparcour flog die Zeit nur so dahin.

Diese Gelegenheit nutzten wir für erfreuliche Ehrungen der Jubilare. Gerade in der heutigen Zeit ist es nicht mehr selbstverständlich, dass die Mitarbeiter solche stolzen Zahlen erreichen. Auf diesem Wege nochmal besten Dank und weiterhin eine gute Zusammenarbeit.

Jubilare:

10 Jahre

Klaus Biniek und Manfred Fürstenberg

20 Jahre

Helge Gillerke und Sigrid Scholtens

25 Jahre

Ansgar Telkmann

30 Jahre

Bernd Landwehr und Andrea Timpe

35 Jahre

Ludger Cordes, Reinhard Grünloh und Wilhelm Heggemann


*** JUBILÄUM ***

Herzlichen Glückwunsch an
Michael Book und Michael Dröge zu 10 Jahren, sowie Manfred Harkenbusch, Christoph Bohmann und Norbert Schnakenberg zu 25 Jahren!
Wir sind stolz und froh, Euch dabei zu haben!