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BFH urteilt zur Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierung

Der Klimaschutz hat auch Einzug in das Einkommensteuergesetz gefunden. Unter bestimmten Bedingungen können Eigentümer für die energetische Sanierung eigengenutzten Wohneigentums eine Steuerermäßigung geltend machen. Doch diese ist zeitlich begrenzt und an viele Bedingungen geknüpft. Da liegt der Teufel manchmal im Detail, wie im Urteilsfall des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. August 2024 (IX R 31/23) bezüglich Ratenzahlungen.

Steuerermäßigung für Sanierung von Wohneigentum

Für energetische Maßnahmen an einem in der EU/EWR belegenen, zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr um je 7 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um je 14.000 Euro. Im übernächsten Kalenderjahr können 6 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 12.000 Euro geltend gemacht werden. Insgesamt können also bis zu 40.000 Euro an Einkommensteuer gespart werden. Voraussetzung ist, dass das begünstigte Objekt bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre ist.

Unter die begünstigten energetischen Maßnahmen fallen:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken,
  • Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
  • Erneuerung der Heizungsanlage,
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und die
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die jeweilige energetische Maßnahme von einem Fachunternehmen ausgeführt wurde und dieses eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt hat. Des Weiteren muss der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten haben und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt sein. Es darf keine parallele Inanspruchnahme von Steuerermäßigungen beispielsweise für Handwerkerleistungen erfolgen und es dürfen dafür auch keine zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüsse in Anspruch genommen worden sein.

Abschluss der Maßnahme bei Ratenzahlung

Im Urteilsfall beantragten Eheleute in ihrer Einkommensteuererklärung die Steuerermäßigung für Aufwendungen für energetische Maßnahmen für das von ihnen bewohnte Einfamilienhaus. Diese Aufwendungen betrafen den Einbau eines neuen Gasbrennwertheizkessels bei einer Heizung, die nach der Bestätigung des Installationsunternehmens älter als zwei Jahre war. Die Steuerpflichtigen zahlten die Rechnung in gleichbleibenden monatliche Raten. Im Streitjahr lagen bis auf die vollständige Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung alle Voraussetzungen für die Steuerermäßigung vor.

Das Finanzamt und Finanzgericht verweigerten den Abzug der Steuerermäßigung unter Hinweis auf den fehlenden Abschluss der energetischen Maßnahme. Die energetische Maßnahme sei erst dann abgeschlossen, wenn die Leistung tatsächlich erbracht worden sei, die steuerpflichtige Person eine Rechnung erhalten und den Rechnungsbetrag auf ein Konto des Leistungserbringers eingezahlt habe.

Wann der Abschluss der energetischen Maßnahme anzunehmen ist, hat der Gesetzgeber im Einkommensteuergesetz nicht definiert. Die Finanzverwaltung vertritt in ihrem BMF-Schreiben vom 14. Januar 2021 (Tz. 43) die Ansicht, dass erst mit der Zahlung des Rechnungsbetrags die energetische Maßnahme abgeschlossen ist. Voraussetzung ist, dass mit der Durchführung der energetischen Maßnahme nach dem 31. Dezember 2019 begonnen wurde und diese vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen ist. Die energetische (Einzel-)Maßnahme ist dann abgeschlossen, wenn die Leistung tatsächlich erbracht (vollständig durchgeführt) ist, die steuerpflichtige Person eine Rechnung (Schlussrechnung) erhalten und den Rechnungsbetrag auf das Konto des Leistungserbringers eingezahlt hat.

An dieser Zahlung fehlt es auch nach Ansicht des BFH im Streitfall, da erst mit Begleichung der letzten Rate im Jahr 2024 eine Steuerermäßigung in Betracht komme. Denn das Einkommensteuergesetz spreche von „Abschluss“ der energetischen Maßnahme und insbesondere nicht von „Herstellung“ oder „Fertigstellung“. Damit muss der Begriff „Abschluss“ aber nicht allein auf die technische Durchführung der energetischen Maßnahme bezogen werden.

Praktische Umsetzung mit Stolpersteinen

Diese Auslegung bringt einige praktische Probleme mit sich. Aufgrund des neuen BFH-Urteils ergibt sich bei der Ausstellung der Bescheinigungen durch den Leistungserbringer ein gewisser Zirkelschluss, denn der Leistungserbringer muss den „Abschluss der Maßnahme“ bescheinigen. Streng genommen darf diese Bescheinigung somit erst dann ausgestellt werden, wenn auch der Rechnungsbetrag unbar auf das Konto des Leistungserbringers eingezahlt wurde. Doch ohne diese Bescheinigung wird der Leistungsempfänger die vollständige Zahlung aber ggf. zurückhalten wollen.

Hinzu kommt, dass sich der Gesetzgeber nicht zu einer dauerhaften Förderung entschlossen hat, sondern die Förderung auf energetische Maßnahmen beschränkt, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen werden. Das bedeutet, auch wenn energetische Maßnahmen rechtzeitig durchgeführt werden, kann eine Förderung trotzdem mangels rechtzeitiger Zahlung entfallen. Ohne entsprechende gesetzliche Verlängerung ist daher bei künftigen Ratenzahlungsvereinbarungen darauf zu achten, dass auch die Zahlungen bis Ende 2029 vollständig abgeschlossen sind, weil die Steuerermäßigung ab dem Jahr 2030 nicht mehr gewährt wird. Diskutiert wird diesbezüglich unter anderem, wie mit einem Gewährleistungseinbehalt (regelmäßig unter 10 Prozent des Rechnungsbetrages) umzugehen ist.

Nach Ansicht des BFH wäre eine Steuerermäßigung möglich gewesen, wenn der Steuerpflichtige statt eine Ratenzahlung zu vereinbaren, ein Darlehen bei seiner Bank aufgenommen hätte und der Darlehensbetrag direkt auf das Konto des Fachunternehmens überwiesen worden wäre. Auch eine Überweisung im Wege des abgekürzten Zahlungswegs direkt durch die Bank wäre laut BFH zulässig.

Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber noch einmal klarstellt, was er unter „Abschluss“ der energetischen Sanierungsmaßnahme versteht und den Zirkelschluss auflöst.

Alternative: Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

Im Streitfall hat sich der Steuerpflichtige während des Klageverfahrens entschlossen, statt der (höheren) Steuerermäßigung für die energetische Sanierung einen Antrag auf Abzug der Aufwendungen als Handwerkerleistungen (20 Prozent der Aufwendungen, maximal 20 Prozent von 6.000 Euro pro Jahr) zu stellen. Darüber muss jetzt das Finanzgericht entscheiden. Beide Steuerermäßigungen schließen sich gegenseitig aus.

Bei der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kommt es nicht auf den „Abschluss“ der Maßnahme an. Aber auch hier gelten hinsichtlich der Bezahlung der Rechnung einige Besonderheiten, wenn Zahlung und Leistungserbringung auseinanderfallen.

 

Quelle: ETL Service GmbH


Aktuelles bei Vehmeyer

Ausbildung 2024

Pünktlich zum 01.08.2024 begrüßen Geschäftsführer Michael Book (1.v.l.) und Carl-Wilhelm Vehmeyer (1.v.r.) unsere fünf neuen Azubis und einen Jahrespraktikanten, die in das Berufsleben starten.

Wir wünschen den Sechs einen guten Start und tolle und erfolgreiche Ausbildungsjahre bei der Firma E.A. Vehmeyer.

Tennisturnier 2023

Am 01. Oktober fand ein Vehmeyer-Tennis-Turnier auf dem Gelände des TC Holte statt.
Organisiert wurde das Ganze von zwei Mitarbeitern aus unserem Fachhandel.

Am Ende konnten sich Patrick und Andreas im Finale mit 18:17 durchsetzen und den Pokal mit nach Hause nehmen.

Herzlichen Glückwunsch an das Gewinnerteam

Azubimesse

Am 23.09.2023 haben wir in der Stadthalle Haselünne an der Ausbildungsbörse teilgenommen. Es hat uns Spaß gemacht allen Interessierten unser Unternehmen vorzustellen.

Neben Kai, der in diesem Jahr seine Ausbildung begonnen hat, waren auch Michael und Saskia als ehemalige Azubis für euch auf der Messe.

Ausbildung 2023

Ab dem 01.08.2023 haben vier neue Auszubildende die Ausbildung bei uns begonnen. Auf dem Foto begrüßen Michael Book und Carl-Wilhelm Vehmeyer die in der Mitte stehenden Thorben, Caroline, Kai und Mathis.

Weihnachtszauber bei Vehmeyer

Am 09.12. fand bei uns ein kleiner Weihnachtsmarkt für unsere Profikunden statt, um uns für die gute Zusammenarbeit zu bedanken.

Waffeln, gebrannten Mandeln und Glühwein.. dazu der stimmungsvolle Gesang des Männerchores „Vinner Raddesänger“ und der Besuch des Nikolauses.

Bedanken möchten wir uns ganz herzlich bei allen Helfern und Dienstleistern, die zu diesem tollen Tag beigetragen haben! 

 

Ihr seid der Hammer!

Vielen herzlichen Dank für all die Spendenpakete, die wir dank eurer Hilfe an die helping hands übergeben durften.

Wir sind uns sicher, dass wir gemeinsam viele Augen zum Leuchten bringen werden, denn Kleines kann Großes bewirken .

 

Neue Auszubildende starten durch

Ab dem 01. August 2022 stärken Keven, Erik, Noah, Finn, Max und Laura (v.l., Sofia fehlte leider) von nun an das Vehmeyer-Team.
Wir freuen uns auf die Zeit mit euch!

Geschafft!

Unser Geschäftsführer Michael Book gratuliert unseren Auszubildenden Michelle, Eric und Daniel sowie unserem Dualen Studenten Andre zu ihren erfolgreich abgeschlossenen Prüfungen

Herzlichen Glückwunsch - wir sind sehr stolz auf euch!

Hast du auch Lust auf eine Ausbildung bei einem erfolgreichen, regionalen Unternehmen mit super Kollegenzusammenhalt? Auch 2023 suchen wir wieder Auszubildende.

Wildblumenwiese bei Vehmeyer

Werner Schäer – Bürgermeister der Stadt Haselünne und Verbandsvorsitzender Zweckverband Erholungsgebiet Hasetal, Karin Grever – Projektmanagement Zweckverband Erholungsgebiet Hasetal und Mathes Althoff – Klimaschutzmanager Stadt Haselünne schauten sich die Wildblumenwiese in ihrer blühenden Vielfalt vor Ort bei uns an. Wir stellen diese Fläche von ca. 1600m² dem ökologischen Projekt "Blühstreifen im Hasetal" zur Verfügung.

Wir bedanken uns beim Krippenhaus Lünni und der Kindertagesstätte Hasekids, die im Herbst 2021 die Aussaataktion zusammen mit uns durchgeführt haben.

Oberbürgermeister zu Besuch an unserem neuen Standort in Lingen

Nach monatelanger Umbauphase unseres neuen Standortes am Pöttkerdiek 11-13 in Lingen, haben wir uns sehr gefreut, den Oberbürgermeister Dieter Krone, Ortsbürgermeister Hermann Krone und Dietmar Lager bei uns begrüßen zu dürfen.
Nach einer Unternehmenspräsentation fand eine ausgiebige Standortbesichtigung statt.
Vielen Dank an die Herren für Ihren Besuch. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und fühlten uns von Anfang an herzlich Willkommen in der Stadt Lingen.

Mapei-Schulung in Lingen

Ganz unter dem Motto "Man(n) lernt nie aus" wurden heute an unserem Standort in Lingen einige unserer Fliesenleger- und Galabau-Kunden sowie Kollegen von unserem Lieferanten Mapei geschult.

Es gab viele Tipps und Tricks, die auch sofort angewendet werden konnten.

Wir bedanken uns bei allen Beteiligten und der Firma MAPEI GmbH Deutschland und freuen uns über die gewonnenen Kenntnisse.

Ausstellung Digital

In der letzten Woche wurde bei uns die Ausstellung Digital installiert und die Mitarbeiter geschult.

Du wählst bei uns vor Ort z. B. Fliesen, Laminat oder Türen aus und wir zeigen dir, wie das Ganze in einem Raum aussehen könnte.

Anfassen, auswählen, digital staunen.

Blumenwiese

Vor ein paar Tagen haben uns die Kinder der Kindertagesstätte Hase-Kids und des Krippenhauses Lünni besucht und auf unserer Freifläche an der Kreuzung Hülsener Weg / Meerstraße eine Blumenwiese ausgesät.
Für ein schnelles Wachstum wurde geklatscht und geschrien. Wir hoffen, dass es hilft.
Wir glauben, die Kinder hatten genauso viel Spaß wie unser Baumarktleiter Norbert Schnakenberg, der fleißig mitgeholfen hat.

Wir freuen uns schon sehr darauf, wenn die Wiese später kunterbunt blüht.

Neue Auszubildende starten durch

Am 02. August 2021 haben unsere neuen Auszubildenden und dualen Studenten durchgestartet. Tim und Carolin haben ihre Ausbildung begonnen, und für Jannis und Marius geht es ins duale Studium. Wir wünschen viel Erfolg und Spaß in den kommenden Jahren!


Haselünner SV zu Besuch bei Vehmeyer

Am Samstag führte die 1. Fussball-Mannschaft vom Haselünner SV einen Team-Tag durch. Eine Station fand bei uns statt. Passend zu "im Emsland die Nummer 1 im Holz" wurde um die Wette gesägt.


Neue Auszubildende starten durch

Am 03. August 2020 haben Daniel, Nils, Hendrik, Hannes und Lennart ihr Ausbildung bei uns gestartet. Ob Großhandel, Einzelhandel, Industrie, oder Industriemechaniker, alles dabei! Nach einer kurzen Begrüßungsrunde und einem Rundgang über das Gelande durften Jungs auch durchstarten. Wir wünschen viel Erfolg für den neuen Lebensabschnitt.



* Hallenfest bei Vehmeyer *

Am Wochenende fand unser Hallenfest statt.
Viele, viele Arbeitsstunden, die investiert wurden... Aber es hat sich gelohnt!

Dafür wurde eine alte Lagerhalle komplett ausgeräumt, mit Hackschnitzeln ausgelegt und anschließend liebevoll dekoriert.

Wir bedanken uns bei allen, die dabei waren und bei allen Mitarbeitern, die uns tatkräftig bei den Vorbereitungen unterstützt haben!


Weber Grillseminar bei Vehmeyer

Viele fleißige Hände zum Weber Grill Seminar mit Rudy Boehme, perfekt gegrillt und alle wieder dazugelernt!Neben besten Fleischgerichten wurden auch weitere Gerichte und Nachtisch auf dem Grill erstellt.


Neue Auszubildende starten durch

Am 01.08.2019 haben unsere neuen Auszubildenden Eric, Michelle und Marius nach einer kleinen Einführung ihre Arbeit aufgenommen.
Wir wünschen euch eine tolle Ausbildungszeit, jede Menge Erfahrungen sowie viel Erfolg!


Unternehmer - Schulung

Am 31. Januar begrüßten wir zahlreiche Unternehmer zu einer Schulung zum Thema Bauwerksabdichtung.

Die Firmen Hauf und Alujet stellten erfolgreich und interessant Ihre Produkte vor. Nach vielen Informationen hatten unsere Kunden noch die Möglichkeit bei einem Feierabendbier zu diskutieren und sich auszutauschen.

Ein erfolgreicher Tag.


Firmenfeier und Ehrungen

Unser Rohbau der neuen Lagerhalle wurde feierlich von den Kollegen eingeweiht. Bei gutem Essen und einem Spieleparcour flog die Zeit nur so dahin.

Diese Gelegenheit nutzten wir für erfreuliche Ehrungen der Jubilare. Gerade in der heutigen Zeit ist es nicht mehr selbstverständlich, dass die Mitarbeiter solche stolzen Zahlen erreichen. Auf diesem Wege nochmal besten Dank und weiterhin eine gute Zusammenarbeit.

Jubilare:

10 Jahre

Klaus Biniek und Manfred Fürstenberg

20 Jahre

Helge Gillerke und Sigrid Scholtens

25 Jahre

Ansgar Telkmann

30 Jahre

Bernd Landwehr und Andrea Timpe

35 Jahre

Ludger Cordes, Reinhard Grünloh und Wilhelm Heggemann


*** JUBILÄUM ***

Herzlichen Glückwunsch an
Michael Book und Michael Dröge zu 10 Jahren, sowie Manfred Harkenbusch, Christoph Bohmann und Norbert Schnakenberg zu 25 Jahren!
Wir sind stolz und froh, Euch dabei zu haben!